Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nebular Productions – Frederik Vogt
Stand: 24.03.26
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen Nebular Productions (Frederik Vogt, Kugelfangtrift 131b, 30657 Hannover) und dem Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Maßgeblich ist ausschließlich der schriftliche Produktions- und Servicevertrag. Mündliche Zusagen, telefonische Vereinbarungen oder Aussagen von Erfüllungsgehilfen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Nebular Productions anerkannt wurden.
(4) Nebular Productions behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für den Auftraggeber gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die jeweils aktuelle Fassung ist abrufbar unter www.nebular.productions/agb.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Der Vertrag kommt durch die beidseitige Unterzeichnung des Produktions- und Servicevertrages zustande.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Produktions- und Servicevertrag sowie der dort vereinbarten Paketbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Nebular Productions.
(3) Leistungen, die über den vereinbarten Paketumfang hinausgehen, werden gesondert beauftragt und vergütet.
(4) Nebular Productions hat bei der Erfüllung des Auftrages volle künstlerische und technische Gestaltungsfreiheit innerhalb des vereinbarten Rahmens.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Nebular Productions alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den vereinbarten Drehort. Kosten und Verzögerungen aus fehlenden Genehmigungen trägt der Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle am Dreh mitwirkenden Personen eine datenschutzkonforme Einwilligung in die Aufzeichnung und Veröffentlichung ihrer Bild- und Tonaufnahmen erteilt haben. Der Auftraggeber stellt Nebular Productions von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unwirksamen Einwilligung entstehen.
(4) Der Auftraggeber überprüft alle von ihm bereitgestellten Materialien auf Urheber-, Marken- und sonstige Rechte Dritter und stellt sicher, dass diese für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Nebular Productions haftet nicht für Rechtsverletzungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien beruhen.
(5) Verzögerungen der Produktion, die aus mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, berühren nicht die Zahlungspflicht und Laufzeit des Vertrages.
§ 4 Konzept- und Ideenschutz
(1) Alle von Nebular Productions erstellten Konzepte, Ideen, Storyboards und Skripte sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie keine Werkhöhe im Sinne des § 2 UrhG erreichen.
(2) Der Auftraggeber darf diese Materialien ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Nebular Productions weder verwenden noch an Dritte weitergeben.
(3) Meint der Auftraggeber, dass ihm präsentierte Ideen bereits vor der Präsentation bekannt waren, hat er dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Präsentationstermin schriftlich mit entsprechenden Nachweisen bei Nebular Productions einzureichen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Idee für den Auftraggeber neu war.
§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Nebular Productions ist Urheber aller im Rahmen des Auftrages erstellten Werke im Sinne des UrhG.
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich gemäß den Regelungen des Produktions- und Servicevertrages.
(3) Rohdaten, Quelldateien und Produktionsmaterialien verbleiben bei Nebular Productions und werden dem Auftraggeber nicht übergeben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Nebular Productions ist berechtigt, das fertiggestellte Werk unter Nennung des Auftraggebers als Referenz in Portfolio, Website und Marketingmaterialien zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
(5) Nebular Productions wird als Urheber des Werkes genannt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Produktions- und Servicevertrag. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die erste Rate ist mit Vertragsschluss fällig. Alle weiteren Raten sind jeweils zum 1. eines Kalendermonats im Voraus fällig.
(3) Nebular Productions stellt dem Auftraggeber mit Vertragsschluss eine Dauerrechnung gemäß § 14 UStG aus.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Nebular Productions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen sowie den Zugang zum gehosteten Videomaterial bis zum Ausgleich der Rückstände zu sperren.
(5) Mehrkosten, die auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers basieren, werden von Nebular Productions vorab angekündigt und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Künstlersozialabgabe nach dem KSVG selbst zu prüfen und abzuführen, sofern er abgabepflichtig ist.
§ 7 Abnahme und Korrekturschleifen
(1) Nebular Productions stellt dem Auftraggeber nach der Postproduction eine Vorschauversion zur Verfügung. Der Auftraggeber hat ab Erhalt 14 Werktage Zeit, Korrekturen einzureichen oder die Abnahme zu erklären. Der Auftraggeber wird bei Übersendung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Werk nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist als abgenommen gilt und die Abnahmewirkungen des § 640 BGB eintreten.
(2) Die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem gewählten Paket gemäß Produktions- und Servicevertrag. Änderungswünsche sind gesammelt und vollständig einzureichen.
(3) Fehler, die nachweislich auf die Arbeit von Nebular Productions zurückzuführen sind, werden ohne Anrechnung auf die enthaltenen Korrekturschleifen behoben.
(4) Rein künstlerische Differenzen nach erfolgter Abnahme stellen keinen Mangel dar.
§ 8 Kündigung und vorzeitige Vertragsbeendigung
(1) Die Mindestlaufzeit und Kündigungsregelungen ergeben sich aus dem Produktions- und Servicevertrag.
(2) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund während der Mindestlaufzeit sind die ausstehenden Produktionsraten als pauschalierter Schadensersatz fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Nebular Productions haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Nebular Productions auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Nebular Productions haftet für die rechtssichere Lizenzierung des verwendeten Musik- und Bildmaterials während der Vertragslaufzeit.
(5) Nebular Productions haftet nicht für Produktionsunterbrechungen oder -verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder anderen vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen.
§ 10 Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsdauer hinaus.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Nebular Productions, abrufbar unter www.nebular.productions/datenschutz, sowie gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der dem Produktions- und Servicevertrag beigefügt ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Produktions- und Servicevertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.
